Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

RAK 1+2 M

Zulassungsnummer: 044170-00

Formulierung
Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt
erstmals zugelassen
31.05.2024
zugelassen bis
30.08.2038
Wirkungsbereich
Pheromon
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14881-29601-E-3-VP
Mittel mit geringem Risiko
ja

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
(E,Z)-7,9-Dodecadien-1-ylacetat (E,Z)-7,9-dodecadien-1-yl acetate 0 GK Wirkstoff ja
(Z)-9-Dodecen-1-ylacetat (Z)-9-dodecen-1-yl acetate 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb
BAS

Anwendungen (2)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weinrebe Einbindiger Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) Freiland 044170-00/00-001
Weinrebe Bekreuzter Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) Freiland 044170-00/00-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM114 Pflanzenschutzmittel bei 5 °C lagern.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.