Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Pioli

Zulassungsnummer: 026979-61 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
28.04.2022
zugelassen bis
31.10.2028
Wirkungsbereich
Fungizid, Wachstumsregler
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14881-70000-FW-0-EC;14881-70000-FW-1-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Fluxapyroxad fluxapyroxad 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb
ADD

Anwendungen (18)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 026979-61/00-001
Weizen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 026979-61/00-002
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 026979-61/00-003
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland 026979-61/00-004
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 026979-61/00-005
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) Freiland 026979-61/00-006
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Freiland 026979-61/00-007
Gerste Rhynchosporium secalis Freiland 026979-61/00-008
Gerste Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni) Freiland 026979-61/00-009
Gerste Minderung nichtparasitärer Blattflecken Freiland 026979-61/00-010
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 026979-61/00-011
Roggen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 026979-61/00-012
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 026979-61/00-013
Roggen Rhynchosporium secalis Freiland 026979-61/00-014
Triticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 026979-61/00-015
Triticale Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 026979-61/00-016
Triticale Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 026979-61/00-017
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 026979-61/00-018

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFC2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.