Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Shenzi 200 SC

Zulassungsnummer: 026336-62 Vertriebserweiterung

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
10.07.2024
zugelassen bis
31.05.2028
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
CHD-24500-I-0-SC;CHD-24500-I-1-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Chlorantraniliprole chlorantraniliprole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CHD
Vertrieb
UPL1

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kernobst Apfelwickler Freiland 026336-62/00-001
Kartoffel Kartoffelkäfer Freiland 026336-62/00-002
Mais Maiszünsler Freiland 026336-62/00-003
Zuckermais Maiszünsler Freiland 026336-62/00-004
Blumenkohle Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland 026336-62/00-005
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland 026336-62/00-006
Kernobst Schalenwickler Freiland 026336-62/00-007
Weinrebe Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler Freiland 026336-62/00-008
Pflaume Pflaumenwickler Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 026336-62/03-001
Knollensellerie, Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie Möhrenfliege Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 026336-62/03-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI28 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.