Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.04.2027

Ventur

Zulassungsnummer: 025180-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
erstmals zugelassen
24.07.2025
zugelassen bis
15.04.2027
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14881-51001-F-0-WG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Boscalid Boscalid 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb
BAS

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterraps Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Freiland 025180-60/00-001
Winterraps Rapsschwärze (Alternaria brassicae) Freiland 025180-60/00-002
Winterraps Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Freiland 025180-60/00-003
Buschbohne Botrytis cinerea Freiland 025180-60/00-004
Buschbohne Sclerotinia sclerotiorum Freiland 025180-60/00-005
Weinrebe Botrytis cinerea Freiland 025180-60/00-006
Erbse Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025180-60/01-001
Dicke Bohne Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025180-60/01-004
Buschbohne Botrytis cinerea, Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025180-60/02-001
Stangenbohne Botrytis cinerea, Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025180-60/02-002
Bleichsellerie Sclerotinia sclerotiorum Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025180-60/03-001
Gemüsefenchel Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025180-60/03-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF276-EEGE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFC2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
VH410 In die Gebrauchsanleitung sind Angaben zum Nachbau aufzunehmen, aus denen hervorgeht, welche Kulturen bzw. Kulturgruppen nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht nachgebaut werden sollten, da die Verkehrsfähigkeit der Erntegüter nicht sichergestellt werden kann.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.