Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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TECORLA

Zulassungsnummer: 00B578-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
13.07.2026
zugelassen bis
31.05.2028
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B1 – bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
12051-31118-I-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Chlorantraniliprole chlorantraniliprole 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CHD

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Apfel Apfelwickler Freiland 00B578-00/00-001
Birne, Quitte, Mispel Apfelwickler Freiland 00B578-00/00-002
Pflaume Pflaumenwickler, Eulenarten (Noctuidae), Pieris Freiland 00B578-00/00-003
Weinrebe Bekreuzter Traubenwickler, Einbindiger Traubenwickler Freiland 00B578-00/00-004
Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie, Knollensellerie, Knolliger Kälberkropf Möhrenfliege Freiland 00B578-00/00-005
Brokkoli, Blumenkohl Kohlmotte, Kohleule, Pieris, Kohlzünsler, Geflammter Rebenwickler +1 Freiland 00B578-00/00-006
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Kohlmotte, Kohleule, Pieris, Kohlzünsler, Geflammter Rebenwickler +1 Freiland 00B578-00/00-007
Mais Maiszünsler Freiland 00B578-00/00-008
Zuckermais Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland 00B578-00/00-009
Kartoffel Kartoffelkäfer Freiland 00B578-00/00-010
Kartoffel Kartoffelkäfer Freiland 00B578-00/00-011
Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie, Knollensellerie, Knolliger Kälberkropf Möhrenfliege Freiland 00B578-00/00-012

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B1
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI28 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.