Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.08.2027

Redigo Pro

Zulassungsnummer: 00B452-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung
erstmals zugelassen
29.08.2025
zugelassen bis
15.08.2027
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10021-21330-F-0-FS

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Prothioconazol prothioconazole 0 GL Wirkstoff ja
Tebuconazol tebuconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BAY

Anwendungen (13)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Winterhartweizen Fusarium-Arten, Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 00B452-00/00-001
Winterweichweizen, Winterhartweizen Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici), Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) Freiland 00B452-00/00-002
Sommerhartweizen, Sommerweichweizen Fusarium-Arten Freiland 00B452-00/00-003
Sommerhartweizen, Sommerweichweizen Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici), Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) Freiland 00B452-00/00-004
Wintergerste Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea), Fusarium-Arten, Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 00B452-00/00-005
Wintergerste Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. hordei) Freiland 00B452-00/00-006
Sommergerste Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) Freiland 00B452-00/00-007
Sommergerste Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. hordei) Freiland 00B452-00/00-008
Winterroggen Fusarium-Arten, Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 00B452-00/00-009
Sommerroggen Fusarium-Arten Freiland 00B452-00/00-010
Wintertriticale Fusarium-Arten, Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 00B452-00/00-011
Hafer Fusarium-Arten Freiland 00B452-00/00-012
Hafer Flugbrand (Ustilago nuda f.sp. avenae) Freiland 00B452-00/00-013

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH679-1 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger und Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH681-3 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF607 Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
SF641 Beim Reinigen der Beizanlage sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF642 Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten oder eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS129 Bei Kontakt mit behandeltem Saatgut oder kontaminierten Oberflächen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1271-1 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Beizanlage.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
RAPTOR PRO 001 Star Chemicals doo 15.08.2027

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.