Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Nuxine

Zulassungsnummer: 00B188-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
04.06.2026
zugelassen bis
23.04.2031
Wirkungsbereich
Sonstige
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10285-00013-X-0-SC
Mittel mit geringem Risiko
ja

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Cerevisane Cerevisane 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NUD
Vertrieb
NUD

Anwendungen (4)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterraps, Leindotter, Sareptasenf, Schwarzer Senf, Senf Sclerotinia sclerotiorum Freiland 00B188-00/00-001
Zuckerrübe, Futterrübe Cercospora beticola Freiland 00B188-00/00-002
Kartoffel Phytophthora infestans Freiland 00B188-00/00-003
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Sclerotinia sclerotiorum Freiland 00B188-00/00-004

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFBM02 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02
VA800 Behälter vor Gebrauch schütteln.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.