Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Roxy EC

Zulassungsnummer: 00B114-00

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
24.01.2024
zugelassen bis
31.01.2028
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10661-20114-H-1-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Prosulfocarb prosulfocarb 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
GLM
Vertrieb
PLA

Anwendungen (15)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintertriticale, Dinkel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-001
Wintergerste, Winterroggen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-002
Sommergerste Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-003
Kartoffel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-004
Futtererbse Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-005
Ackerbohne Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-006
Sonnenblume Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-007
Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintertriticale, Dinkel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-008
Wintergerste, Winterroggen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B114-00/00-009
Mohn Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B114-00/01-001
Primula-Arten Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B114-00/01-008
Ginkgo Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B114-00/01-009
Gräser Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B114-00/01-012
Speiselinse Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B114-00/01-013
Sauerampfer, Gartensauerampfer, Krauser Ampfer Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B114-00/01-014

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF274-2 Nachfolgearbeiten/Inspektionen auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 2 Tage nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
SF276-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF555-2 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 2 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Dies gilt nicht, sofern landesspezifische Regelungen existieren, durch die abweichende Betretungsverbote festgelegt werden, die mindestens dem im ersten Satz beschriebenen Umfang entsprechen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS526 Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA320 Zum Schutz von unbeteiligten Dritten (Nebenstehende und Anwohner) muss die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, mit abdriftmindernden Geräten erfolgen, die mindestens in der Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen sind. Geeignete Anwendungstechnik und Verwendungsbestimmungen ergeben sich aus dem Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 2

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NT121 Der im Mittel enthaltene Wirkstoff Prosulfocarb neigt zur Verflüchtigung.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
WMH15 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.