Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Carnadine 200

Zulassungsnummer: 00B072-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
28.07.2023
zugelassen bis
28.02.2034
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B2 – bienengefährlich außer bei Anwendung nach Ende des Bienenflugs
Versuchsbezeichnung
10285-22220-I-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Acetamiprid acetamiprid 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NUD
Vertrieb
NUD

Anwendungen (16)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Apfel Blattläuse Freiland 00B072-00/00-001
Apfel Apfelwickler Freiland 00B072-00/00-002
Kartoffel Kartoffelkäfer Freiland 00B072-00/00-003
Winterraps Rapsstängelrüssler Freiland 00B072-00/00-006
Winterraps Gefleckter Kohltriebrüssler Freiland 00B072-00/00-007
Sommerraps Gefleckter Kohltriebrüssler Freiland 00B072-00/00-008
Sommergerste Große Getreideblattlaus, Haferblattlaus Freiland 00B072-00/01-001
Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen Große Getreideblattlaus, Haferblattlaus Freiland 00B072-00/01-004
Sommertriticale, Sommerroggen, Einkorn, Emmer Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B072-00/02-001
Süßkartoffel Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B072-00/02-008
Sommerraps Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B072-00/02-015
Krambe Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B072-00/02-016
Krambe Rapsglanzkäfer Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B072-00/02-020
Oelrettich Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B072-00/02-035
Phacelia Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B072-00/02-036
Serradella Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B072-00/02-037

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-14OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-1OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von einem Tag nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS227 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B2
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI4A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
Carnadine 001 STAR Agro Handels GmbH 28.02.2034
Carnadine 200 002 MENORA GmbH 28.02.2034
Pridin 200 SL 003 Star Chemicals doo 28.02.2034
Pridin 200 SL 004 Star Chemicals doo 28.02.2034
Carnadine 005 ALOA Handels GmbH 28.02.2034
ACEDINE 200 SL 006 Crop Chem GmbH 28.02.2034
Raio 200 SL 007 WESTERN BRIDGE Sp. z. o. o. 28.02.2034
ACETACARE MAX 008 Agrocare Chemicals KFT 28.02.2034
ACETACARE EXTRA 009 Agrocare Chemicals KFT 28.02.2034
Carnadine 200 SL 010 STAR Agro Handels GmbH 28.02.2034
MIPRID 200 011 Agrimotion Deutschland GmbH i. L. 28.02.2034
Carnadine 200 012 MENORA GmbH 28.02.2034
Roslix 200 SL 013 STAR Agro Handels GmbH 28.02.2034
Carnadine 014 ALOA Handels GmbH 28.02.2034
Carnadine 200 015 MENORA GmbH 28.02.2034
Carnadine 200 016 MENORA GmbH 28.02.2034
ACEDINE 200 SL 017 Crop Chem GmbH 28.02.2034
Pridin 200 SL 018 Star Chemicals doo 28.02.2034
MIPRID 200 019 Agrimotion Europe GmbH 28.02.2034

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.