Fantasia Gold
Zulassungsnummer: 00B031-00
- Formulierung
- Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
- erstmals zugelassen
- 03.02.2023
- zugelassen bis
- 31.10.2027
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- 11490-00135-H-1-EC
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Prosulfocarb | prosulfocarb | 0 GL | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- PIN
- Vertrieb
- PIN
Anwendungen (15)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintertriticale, Wintergerste, Winterdinkel +1 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland | 00B031-00/00-001 |
| Sommergerste | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland | 00B031-00/00-002 |
| Kartoffel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland | 00B031-00/00-003 |
| Sonnenblume | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland | 00B031-00/00-004 |
| Winterweichweizen, Wintertriticale, Winterhartweizen, Winterroggen, Wintergerste +1 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland | 00B031-00/00-019 |
| Futtererbse, Ackerbohne | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland | 00B031-00/00-026 |
| Dicke Bohne | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland | 00B031-00/00-027 |
| Speisezwiebel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 00B031-00/01-004 |
| Schnittlauch | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 00B031-00/01-005 |
| Porree | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 00B031-00/01-006 |
| Kümmel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 00B031-00/01-007 |
| Porree | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 00B031-00/01-015 |
| Kümmel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 00B031-00/01-016 |
| Winterheckenzwiebel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 00B031-00/01-019 |
| Knollensellerie | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 00B031-00/01-020 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SB1903 | Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. | – | – |
| SF276-VEAC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS120-1 | Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS2202 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. | – | – |
| SS526 | Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. | – | – |
| SS530 | Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS610 | Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| VA282 | Zum Schutz von unbeteiligten Dritten (bystander und residents) muss die Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in der Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. | – | – |
| NW470 | Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| EB001-2 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) | – | – |
| NN3001 | Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. | – | – |
| NN3002 | Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. | – | – |
| NT121 | Der im Mittel enthaltene Wirkstoff Prosulfocarb neigt zur Verflüchtigung. | – | – |
| NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. | – | – |
| NW264 | Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. | – | – |
| NW265 | Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SF245-02 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. | – | – |
| WMH15 | Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15 | – | – |
| WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Gefahr
Gefahrensymbole
- GHS07
- GHS08
- GHS09
Gefahrenhinweise
- Enthält Prosulfocarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- Verursacht Hautreizungen.
- Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- Verursacht schwere Augenreizung.
- Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen
- BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
- BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
- 5.00 - 20.00 LX 22 (11)
Parallelimporte mit diesem Referenzmittel
| Mittel | Kennziffer | Importeur | gültig bis |
|---|---|---|---|
| PROCARB GOLD | 001 | Crop Chem GmbH | 31.10.2027 |
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.