Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Teppeki Ultra

Zulassungsnummer: 00A991-00

Formulierung
Wasserlösliches Granulat
erstmals zugelassen
28.08.2025
zugelassen bis
30.11.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10255-00991-I-0-SG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Flonicamid Flonicamid 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ISK
Vertrieb
ISK

Anwendungen (34)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weichweizen, Roggen Blattläuse Freiland 00A991-00/00-001
Gerste, Hafer Blattläuse Freiland 00A991-00/00-002
Kartoffel Blattläuse Freiland 00A991-00/00-004
Kartoffel Blattläuse als Virusvektoren Freiland 00A991-00/00-005
Kernobst Blattläuse Freiland 00A991-00/00-006
Steinobst Blattläuse Freiland 00A991-00/00-007
Winterraps Blattläuse Freiland 00A991-00/00-008
Erbse, Feuer- bzw. Käferbohne, Stangenbohne, Buschbohne Blattläuse Freiland 00A991-00/00-009
Hopfen Blattläuse Freiland 00A991-00/00-010
Lupine-Arten, Luzerne-Arten, Futtererbse, Ackerbohne Blattläuse Freiland 00A991-00/00-011
Gurke, Garten-Kürbis, Zucchini Blattläuse Gewächshaus 00A991-00/00-012
Gurke, Zucchini Gewächshausmottenschildlaus, Tabakmottenschildlaus Gewächshaus 00A991-00/00-013
Tomate, Aubergine Blattläuse Gewächshaus 00A991-00/00-014
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-001
Gurke, Zucchini, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-002
Rosenkohl Blattläuse, Weiße Fliegen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-003
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-004
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Weiße Fliegen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-005
Baumschulgehölzpflanzen Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-006
Zierpflanzen, (-) Baumschulgehölzpflanzen Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-007
Tabak Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-010
frische Kräuter Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-011
Beerenobst, (-) Erdbeere Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-012
Zierpflanzen Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-013
Wurzel- und Knollengemüse Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-014
Bleichsellerie, Rhabarber, Gemüsefenchel Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-015
Zierpflanzen, (-) Baumschulgehölzpflanzen Blattläuse Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-016
Baumschulgehölzpflanzen Blattläuse Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-020
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Blattläuse Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-021
Salat-Arten, Blattkohle Blattläuse Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-022
Erdbeere Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-023
Salat-Arten Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-025
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-026
frische Kräuter Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A991-00/01-027

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SF275-42GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-35OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS230 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMI29 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 29
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.