Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Target SC

Zulassungsnummer: 00A637-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
12.01.2021
zugelassen bis
30.11.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10130-00637-H-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Metamitron metamitron 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
AGC

Anwendungen (11)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Futterrübe, Zuckerrübe Echte Kamille Freiland 00A637-00/00-001
Futterrübe, Zuckerrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A637-00/00-007
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Echte Kamille Freiland 00A637-00/00-008
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A637-00/00-012
Blumenzwiebeln, Knollengewächse (Zierpflanzen), (-) Lilium-Arten Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A637-00/00-013
Lilium-Arten Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A637-00/00-015
Lilium-Arten Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A637-00/00-017
Lilium-Arten Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Gewächshaus 00A637-00/00-019
Erdbeere Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A637-00/01-002
Zierpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A637-00/01-003
Zierpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A637-00/01-005

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SB1904 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden.
SF275-14ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-7AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF278-7ZB Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMH5 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5
VV229 Es ist sicherzustellen, dass bei Ausdünnung oder vorzeitigem Umbruch des Bestandes innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Behandlung Zuckerrübenblätter nicht verfüttert werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.