Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Belcocel 400

Zulassungsnummer: 00A583-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
26.10.2023
zugelassen bis
28.02.2028
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10284-51768-W-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Chlormequat chlormequat 400 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
TAM

Anwendungen (27)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-001
Winterweichweizen Halmverkürzung, Halmfestigung Freiland 00A583-00/00-002
Winterweichweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-003
Sommerweichweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-004
Sommerweichweizen Halmverkürzung, Halmfestigung Freiland 00A583-00/00-005
Sommerweichweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-006
Winterhartweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-007
Winterhartweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-008
Winterhartweizen Halmverkürzung, Halmfestigung Freiland 00A583-00/00-009
Sommerhartweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-010
Sommerhartweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-011
Sommerhartweizen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-012
Wintergerste Halmverkürzung, Halmfestigung Freiland 00A583-00/00-013
Wintergerste Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-014
Wintergerste Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-015
Sommergerste Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-016
Sommergerste Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-017
Sommergerste Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-018
Roggen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-022
Roggen Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-023
Roggen Halmverkürzung, Halmfestigung Freiland 00A583-00/00-024
Triticale Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-025
Triticale Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-026
Triticale Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-027
Dinkel Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-028
Dinkel Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-029
Dinkel Halmfestigung, Halmverkürzung Freiland 00A583-00/00-030

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.