Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
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QuickPhos Beutelkette

Zulassungsnummer: 00A580-61 Vertriebserweiterung

Formulierung
Gaserzeugendes Produkt
erstmals zugelassen
24.10.2022
zugelassen bis
31.08.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10185-00580-I-0-GE

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Aluminiumphosphid aluminium phosphide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
UPL
Vertrieb
UPL1

Anwendungen (21)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Vorratslagerndes Getreide, (-) Mais, (-) Buchweizen, (-) Hirse, (-) Reis Insekten Auf gasdichten Schüttböden bei Lagerung unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 00A580-61/00-001
Vorratslagerndes Getreide, (-) Mais, (-) Buchweizen, (-) Hirse, (-) Reis Insekten In Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 00A580-61/00-002
Reis Insekten Auf gasdichten Schüttböden bei Lagerung unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 00A580-61/00-003
Reis Insekten In Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 00A580-61/00-004
Räume Insekten in leeren Räumen 00A580-61/00-005
Säcke Insekten leere Säcke in hinreichend gasdichten Räumen 00A580-61/00-006
Vorratslagerndes Getreide, (-) Mais, (-) Buchweizen, (-) Hirse, (-) Reis Insekten In gasdichten Silozellen (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512) 00A580-61/00-007
Reis Insekten In gasdichten Silozellen (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512) 00A580-61/00-008
Vorratslagerndes Getreide, (-) Mais, (-) Buchweizen, (-) Hirse, (-) Reis Insekten Begasungsanlagen einschließlich stationärer Container (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512) 00A580-61/00-009
Reis Insekten Begasungsanlagen einschließlich stationärer Container (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512) 00A580-61/00-010
Räume Insekten In leeren Silozellen, leeren Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume, Speicher und Begasungskammern (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512) 00A580-61/00-011
Vorratslagerndes Getreide, (-) Mais, (-) Buchweizen, (-) Hirse, (-) Reis Insekten Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe 00A580-61/00-012
Vorratslagerndes Getreide, (-) Mais, (-) Buchweizen, (-) Hirse, (-) Reis Insekten Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe 00A580-61/00-013
Reis Insekten Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe 00A580-61/00-014
Reis Insekten Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe 00A580-61/00-015
Räume Insekten Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe 00A580-61/00-016
Vorratslagerndes Getreide, (-) Mais, (-) Buchweizen, (-) Hirse, (-) Reis Insekten seegehende Schiffe 00A580-61/00-017
Vorratslagerndes Getreide, (-) Mais, (-) Buchweizen, (-) Hirse, (-) Reis Insekten seegehende Schiffe 00A580-61/00-018
Reis Insekten seegehende Schiffe 00A580-61/00-019
Reis Insekten seegehende Schiffe 00A580-61/00-020
Räume Insekten seegehende Schiffe 00A580-61/00-021

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT871 Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF514-1 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation übe
SF524 Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
SF543 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat zur Freigabe von behandelten Flächen einschließlich des Gefahrenbereiches sicherzustellen, dass keine Konzentrationen des Begasungsmittels in der Luft oberhalb des im Rahmen der Wirkstoffprüfung festgelegten AOEL für Phosphorwasserstoff (0,03 ppm) auftreten. Die Messungen sind in Bodennähe durchzuführen und müssen die Bereiche umfassen, in denen die höchsten Konzentrationen des Begasungsmitt
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST3312 Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.
VS005-1 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
EO001 SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SF5053 An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Gren
WMI24A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
EO002 SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
EO004 SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.