Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Silvron

Zulassungsnummer: 00A457-00

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
09.01.2023
zugelassen bis
31.10.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10021-21410-F-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Bixafen bixafen 0 GL Wirkstoff ja
Fluopyram fluopyram 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BAY
Vertrieb
BAY

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Gerste Rhynchosporium secalis Freiland 00A457-00/00-001
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Freiland 00A457-00/00-002
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) Freiland 00A457-00/00-003
Hafer Haferkronenrost (Puccinia coronata) Freiland 00A457-00/00-004
Sommerweichweizen, Winterweichweizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland 00A457-00/00-005
Sommerweichweizen, Winterweichweizen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 00A457-00/00-006
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 00A457-00/00-007
Roggen Rhynchosporium secalis Freiland 00A457-00/00-008
Triticale Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 00A457-00/00-009
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 00A457-00/00-010
Dinkel Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland 00A457-00/00-011
Dinkel Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 00A457-00/00-012

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFC2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
VN238 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Kartoffeln frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
VN239 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Süßkartoffeln frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.