Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 30.06.2027

AloEx

Zulassungsnummer: 008996-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
erstmals zugelassen
12.12.2018
zugelassen bis
30.06.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
LIF-11119-H-0-WG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Iodosulfuron iodosulfuron 6 GK Wirkstoff ja
Mefenpyr mefenpyr 90 GK Safener
Mesosulfuron mesosulfuron 30 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
LIF
Vertrieb
LIF

Anwendungen (9)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen Gemeines Rispengras, Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Kamille-Arten +1 Freiland 008996-60/00-001
Winterweichweizen Gemeiner Windhalm Freiland 008996-60/00-002
Winterweichweizen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere Freiland 008996-60/00-003
Winterweichweizen Taube Trespe Freiland 008996-60/00-004
Winterweichweizen Gemeiner Windhalm Freiland 008996-60/00-005
Winterweichweizen Gemeines Rispengras, Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Kamille-Arten +1 Freiland 008996-60/00-006
Winterweichweizen Acker-Fuchsschwanz, Flug-Hafer, Welsches Weidelgras, Deutsches Weidelgras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 008996-60/00-007
Winterweichweizen Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 008996-60/00-008
Winterweichweizen Taube Trespe Freiland 008996-60/00-009

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMB Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.