Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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PMV-01

Zulassungsnummer: 008887-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
25.10.2017
zugelassen bis
07.08.2031
Wirkungsbereich
Virizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12018-08887-V-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Pepino Mosaic Virus Stamm CH2 (Isolat 1906) pepino mosaic virus strain CH2 (isolate 1906) 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
DEM
Vertrieb
DEM

Anwendungen (1)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Tomate Pepino Mosaik Virus Gewächshaus 008887-00/00-001

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SF260 Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages keine unbeteiligten Personen das Gewächshaus betreten und unbeteiligte Personen das Gewächshaus erst betreten, wenn dieses gelüftet wurde.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1203 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
VH301 Auf der Verpackung Verfallsdatum angeben.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.