Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.08.2026

CheckMate Puffer LB/EA

Zulassungsnummer: 008858-00

Formulierung
Aerosoldose oder -flasche
erstmals zugelassen
17.03.2020
zugelassen bis
31.08.2026
Wirkungsbereich
Pheromon
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
SRR-03038-E-0-AE

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
(E,Z)-7,9-Dodecadien-1-ylacetat (E,Z)-7,9-dodecadien-1-yl acetate 0 GK Wirkstoff ja
(Z)-9-Dodecen-1-ylacetat (Z)-9-dodecen-1-yl acetate 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SRR
Vertrieb
SRR

Anwendungen (1)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weinrebe Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler Freiland 008858-00/00-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN002 Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.