Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Stähler Rebwachs Pro

Zulassungsnummer: 008481-00

Formulierung
Sonstige
erstmals zugelassen
12.12.2018
zugelassen bis
30.11.2027
Wirkungsbereich
Leime, Wachse, Baumharze, Wachstumsregler
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
SSP-70100-LW-0-XX

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
2,5-Dichlorbenzoesäuremethylester 2,5-dichlorobenzoic acid methylester 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SSP
Vertrieb
SSP

Anwendungen (1)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weinrebe Veredelung zur Kulturvorbereitung 008481-00/00-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.