Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Giftweizen ArvaStop

Zulassungsnummer: 007851-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
29.10.2020
zugelassen bis
31.12.2027
Wirkungsbereich
Rodentizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
DET-20905-R-3-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Zinkphosphid zinc phosphide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
DET
Vertrieb

Anwendungen (14)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Feldmaus Freiland 007851-60/00-001
Forstpflanzen Feldmaus Freiland 007851-60/00-002
Gemüsekulturen Feldmaus Freiland 007851-60/00-003
Wiesen, Weiden Feldmaus Freiland 007851-60/00-005
Obstkulturen Feldmaus Freiland 007851-60/00-006
Weinrebe Feldmaus Freiland 007851-60/00-008
Zierpflanzen Feldmaus Freiland 007851-60/00-010
Ackerbaukulturen Feldmaus Freiland 007851-60/00-011
Forstpflanzen Feldmaus Freiland 007851-60/00-012
Gemüsekulturen Feldmaus Freiland 007851-60/00-013
Wiesen, Weiden Feldmaus Freiland 007851-60/00-015
Obstkulturen Feldmaus Freiland 007851-60/00-016
Weinrebe Feldmaus Freiland 007851-60/00-018
Zierpflanzen Feldmaus Freiland 007851-60/00-020

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NS648 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
NT659 Nicht offen auslegen/ausbringen.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NT660 Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT667 Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen.
NT668 Falls während und nach Bekämpfungsmaßnahmen tote oder sterbende Ratten oder Mäuse gefunden werden, sind diese sofort wegzuräumen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen.
NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011 Kinder fernhalten.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.