Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.07.2027
NOVAGIB
Zulassungsnummer: 006447-00
- Formulierung
- Wasserlösliches Konzentrat
- erstmals zugelassen
- 21.03.2013
- zugelassen bis
- 15.07.2027
- Wirkungsbereich
- Wachstumsregler
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- FIN-16000-W-0-SL
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Gibberelline (GA4/GA7) | Gibberellins (GA4/GA7) | 0 GL | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- FIN
- Vertrieb
- ADD
Anwendungen (2)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Apfel | Erhaltung der Qualität, Minderung der Fruchtberostung | Freiland | 006447-00/00-001 |
| Apfel | Erhaltung der Qualität, Minderung der Fruchtberostung | Freiland | 006447-00/00-002 |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SF245-01 | Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| EB001-2 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) | – | – |
| WH962 | In der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Behandlung mit Gibberellinen eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen ist. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Gefahrenhinweise
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.