Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Carax

Zulassungsnummer: 006415-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
03.04.2009
zugelassen bis
15.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid, Wachstumsregler
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14881-13402-FW-2-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Mepiquat mepiquat 210 GL Wirkstoff ja
Metconazol metconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber

Anwendungen (14)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Raps Standfestigkeit Freiland 006415-00/00-001
Raps Winterfestigkeit Freiland 006415-00/00-002
Raps Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Freiland 006415-00/00-003
Raps Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum) Freiland 006415-00/00-004
Zierpflanzen Stauchen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/01-001
Zierpflanzen Stauchen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/01-002
Zierpflanzen Stauchen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/02-001
Zierpflanzen Stauchen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/02-002
Zierpflanzen Stauchen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/02-003
Zierpflanzen Stauchen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/02-004
Zierpflanzen Stauchen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/02-005
Zierpflanzen Stauchen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/02-006
Zierpflanzen Stauchen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/02-007
Zierpflanzen Stauchen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 006415-00/02-008

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF276-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF278-28ZB Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
DAKAR 006 Agro Trade Handelsgesellschaft mbH 15.03.2028
Caryx 240 SL 010 MENORA GmbH 15.03.2028
Caramba Turbo 013 MENORA GmbH 15.03.2028
Carolus 014 Star Chemicals doo 15.03.2028
Caramba Turbo 015 STAR Agro Handels GmbH 15.03.2028
Caramba Turbo 016 ALOA Handels GmbH 15.03.2028
METCOCARE 017 Agrocare Chemicals KFT 15.03.2028
REALCHEMIE MEPIQUAT & METCONAZOL 001 **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 05.03.2018
STAR Mepiquat + Metconazol 002 Star Agro 31.08.2017
MATRIX 003 Raiffeisen Bezugs- und 06.04.2020
Realchemie Mepiquat & Metconazol 004 **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 05.03.2018
Caramba Turbo 007 Star Agro 31.08.2017
Realchemie Mepiquat & Metconazol 008 **Realchemie Trading B.V. [Hist.] 05.03.2018
MEPIQUAT + METCONAZOL 011 **BERNBECK LLP 02.02.2023
MEPICONAZOL 012 **Agrimotion SA [Hist.] 01.02.2024

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.