Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

SYD41110F

Zulassungsnummer: 005914-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung
erstmals zugelassen
08.01.2010
zugelassen bis
30.09.2027
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
SYD-41110-F-0-FS;10607-41110-F-1-FS

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Difenoconazol difenoconazole 0 GL Wirkstoff ja
Fludioxonil fludioxonil 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SYD

Anwendungen (8)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Roggen Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) Freiland 005914-00/00-001
Triticale Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) Freiland 005914-00/00-002
Weizen Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) Freiland 005914-00/00-003
Weizen Fusarium culmorum Freiland 005914-00/00-004
Weizen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Freiland 005914-00/00-005
Weizen Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) Freiland 005914-00/00-006
Weizen Zwergsteinbrand (Tilletia controversa) Freiland 005914-00/00-007
Roggen Stängelbrand (Urocystis occulta) Freiland 005914-00/00-008

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF613 Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten.
SF6142-1 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6161-1 Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF618-1 Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH682 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.