Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| VN224 | Bei Anbau als Erdkultur: Kein Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung ein Jahr nach der Anwendung. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN225 | Kein Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung innerhalb von 90 Tagen nach der Anwendung. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN228 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse frühestens 60 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN228-30 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse frühestens 30 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN229 | Es ist sicherzustellen, dass Weizen, Gerste, Hafer, Mais und Raps frühestens 120 Tage nach der Anwendung und alle anderen Kulturen frühestens 12 Monate nach der Anwendung angebaut werden. Im Falle eines Ernteausfalls der behandelten Kultur können nur die folgenden Nachbaukulturen gepflanzt werden: Sommerraps, Sommerweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Mais oder Weidelgras. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN237 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung frühestens 150 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN238 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Kartoffeln frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN239 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Süßkartoffeln frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN243 | Kein Nachbau von Wurzel- und Blattgemüse innerhalb von 6 Monaten nach der Anwendung. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN245 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse frühestens 90 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN246 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzelgemüse, Spinat und Getreide für die Kornproduktion frühestens 30 Tage nach der Anwendung stattfindet. Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau aller übrigen Kulturpflanzen erst 6 Monate nach der Anwendung stattfindet. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN248 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Getreide frühestens 180 Tage nach der Anwendung stattfindet. Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau aller anderen Kulturen frühestens 365 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN288 | Blattgemüse, Getreide und Beten frühestens 4 Monate nach der Anwendung anbauen. Für Wurzel- und Knollengemüse (außer Beten) gelten keine Restriktionen. Alle anderen Kulturen frühestens 12 Monaten nach der Anwendung anbauen. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN289 | Es ist sicherzustellen, dass 125 Tage nach der letzten Anwendung des Produkts auf nachfol-genden Kulturen auf derselben Parzelle oder demselben Feld keine Clopyralid-Produkte verwendet werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN4061 | Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VV212 | Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VV228 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Kürbisse mit essbarer Schale nicht in den Verkehr gebracht werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VV229 | Es ist sicherzustellen, dass bei Ausdünnung oder vorzeitigem Umbruch des Bestandes innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Behandlung Zuckerrübenblätter nicht verfüttert werden. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VV456-56 | Behandelte Kulturen dürfen innerhalb von 56 Tagen nicht verfüttert werden. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VV457-56 | Die behandelten Flächen dürfen innerhalb von 56 Tage nicht von Nutztieren beweidet werden. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| WA730 | Anwendung nur in Beständen, die der Saatguterzeugung dienen. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| WG737 | Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Tafeltrauben nicht ausgeschlossen werden. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| WH9131 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Liste der Kulturarten aufzunehmen, bei denen durch die Anwendung des Mittels Schäden auftreten können. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| WH9141 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Moosarten aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. | Hinweis | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |