Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| VA313 | Der Kontakt mit dem Produkt ist durch die Verwendung einer geeigneten Applikationshilfe zu verhindern. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VA322 | Bei handgeführten Geräten sind eine Spritzstange von mindestens 60 cm und ein Spritzschirm zu verwenden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VA542-1 | Entweder ist die Kultur nach der Behandlung im Gewächshaus für 8 Stunden über Nacht mit einer Beleuchtungsintensität von 100 mW/cm2 mit UV-Strahlern (mit einem Anteil von 0,5 % UV-B und 2,5 bis 5 % UV-A) zu beleuchten. Dabei dürfen sich keine Personen im Gewächshaus aufhalten. Das Gewächshaus ist vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Danach kann eine Ernte der behandelten Erzeugnisse erfolgen. Oder alternativ ist nach der Behandlung eine 16 stündige tägliche Beleuchtung des Gewächshauses m | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VA542-2 | Entweder ist die Kultur nach der Behandlung im Gewächshaus für 8 Stunden über Nacht mit einer Beleuchtungsintensität von 100 mW/cm2 mit UV-Strahlern (mit einem Anteil von 0,5 % UV-B und 2,5 bis 5 % UV-A) zu beleuchten. Dabei dürfen sich keine Personen im Gewächshaus aufhalten. Das Gewächshaus ist vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Danach kann eine Ernte der behandelten Erzeugnisse erfolgen. Oder alternativ ist nach der Behandlung eine 16 stündige tägliche Beleuchtung des Gewächshauses m | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VA542-3 | Entweder ist die Kultur nach der Behandlung im Gewächshaus für 8 Stunden über Nacht mit einer Beleuchtungsintensität von 100 mW/cm2 mit UV-Strahlern (mit einem Anteil von 0,5 % UV-B und 2,5 bis 5 % UV-A) zu beleuchten. Dabei dürfen sich keine Personen im Gewächshaus aufhalten. Das Gewächshaus ist vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Danach kann eine Ernte der behandelten Erzeugnisse erfolgen. Oder alternativ ist nach der Behandlung eine 16 stündige tägliche Beleuchtung des Gewächshauses m | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VA542-5 | Entweder ist die Kultur nach der Behandlung im Gewächshaus für 8 Stunden über Nacht mit einer Beleuchtungsintensität von 100 mW/cm2 mit UV-Strahlern (mit einem Anteil von 0,5 % UV-B und 2,5 bis 5 % UV-A) zu beleuchten. Dabei dürfen sich keine Personen im Gewächshaus aufhalten. Das Gewächshaus ist vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Danach kann eine Ernte der behandelten Erzeugnisse erfolgen. Oder alternativ ist nach der Behandlung eine 16 stündige tägliche Beleuchtung des Gewächshauses m | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VA5471 | Keine Anwendung in Räumen, in denen Trinkwasserleitungen aus Kunststoff verlegt sind, ausgenommen bei Warenbegasungen unter gasdichten Folien gemäß TRGS 512. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VA804 | Anwendungsgeräte gründlich spülen. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VA805 | Den Spritztank zur Hälfte mit Wasser befüllen, bevor das Mittel hinzugefügt wird. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH301 | Auf der Verpackung Verfallsdatum angeben. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH301-4 | Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 15 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH335 | Der Gehalt an Atrazin im technischen Wirkstoff Terbuthylazin darf 1 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH357 | Der Gehalt an 2,4-Dichlorphenol im technischen Wirkstoff Bifenox darf 3 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH358 | Der Gehalt an 2,4-Dichloranisol im technischen Wirkstoff Bifenox darf 6 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH379 | Der Gehalt an Dichlormethan im technischen Wirkstoff Propamocarb darf 5 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH606 | Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH610-1 | Der Gehalt an t-Butylhydrazin im technischen Wirkstoff Tebufenozid darf 1 mg/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH614 | Im technischen Wirkstoff Sulcotrion darf der Gehalt an Hydrogencyanid 80 mg/kg und der Gehalt an Toluol 4 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH619 | Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VH625 | Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Napropamid darf 1,4 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN-120 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau aller Kulturen frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN-120ZWSP | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Zwiebel- und Sprossgemüse frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN-30 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau aller Kulturen frühestens 30 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN-90RERA | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Rettich/Radieschen frühestens 90 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| VN-90ZWSP | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Zwiebel- und Sprossgemüse frühestens 90 Tage nach der Anwendung stattfindet. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |