Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

MENNO Florades

Zulassungsnummer: 044407-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
08.03.2021
zugelassen bis
31.08.2033
Wirkungsbereich
Desinfektionsmittel
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
MEN-23900-C-1-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Benzoesäure benzoic acid 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
MEN
Vertrieb
MEN

Anwendungen (28)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zierpflanzen Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-001
Zierpflanzen Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-002
Zierpflanzen Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-003
Zierpflanzen Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-004
Zierpflanzen Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-005
Zierpflanzen Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-006
Zierpflanzen Bakterielle und pilzliche Schaderreger, Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-007
Gemüsekulturen Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-008
Gemüsekulturen Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-009
Gemüsekulturen Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-010
Gemüsekulturen Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-011
Gemüsekulturen Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-012
Gemüsekulturen Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-013
Gemüsekulturen Bakterielle und pilzliche Schaderreger, Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-014
Kartoffel Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-015
Kartoffel Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-016
Kartoffel Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-017
Kartoffel Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-018
Kartoffel Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-019
Kartoffel Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-020
Kartoffel Bakterielle und pilzliche Schaderreger, Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-021
Tabak Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-022
Tabak Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-023
Tabak Bakterielle und pilzliche Schaderreger Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-024
Tabak Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-025
Tabak Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-026
Tabak Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-027
Tabak Bakterielle und pilzliche Schaderreger, Viren, Viroide Gewächshäuser, Räume 044407-00/00-028

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SE120 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SF271 Kontakt mit behandelten Oberflächen/Geräten erst nach Abtrocknung des Belags.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST2102 Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.