Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.08.2027

LANDOR CT

Zulassungsnummer: 024264-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung
erstmals zugelassen
17.04.2007
zugelassen bis
15.08.2027
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
SYD-20400-F-2-FS

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Difenoconazol difenoconazole 0 GL Wirkstoff ja
Fludioxonil fludioxonil 0 GL Wirkstoff ja
Tebuconazol tebuconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SYD
Vertrieb
BAY

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) Freiland 024264-00/00-001
Weizen Zwergsteinbrand (Tilletia controversa) Freiland 024264-00/00-002
Weizen Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) Freiland 024264-00/00-003
Weizen Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) Freiland 024264-00/00-004
Roggen Stängelbrand (Urocystis occulta) Freiland 024264-00/00-005
Roggen Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) Freiland 024264-00/00-006
Triticale Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) Freiland 024264-00/00-007
Weizen Fusarium culmorum Freiland 024264-00/00-008
Weizen Septoria nodorum Freiland 024264-00/00-009
Gerste Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. hordei) Freiland 024264-00/01-001
Gerste Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) Freiland 024264-00/01-002
Gerste Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 024264-00/01-003

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF6142-1 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6161-1 Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF618-1 Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF636 Gesichtsschutz tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS500 Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH679 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.