Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Teldor

Zulassungsnummer: 00B035-00

Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
erstmals zugelassen
13.02.2023
zugelassen bis
31.12.2031
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10021-12900-F-0-WG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Fenhexamid fenhexamid 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BAY
Vertrieb
BAY

Anwendungen (31)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Aubergine Botrytis cinerea Gewächshaus 00B035-00/00-001
Gurke Botrytis cinerea Gewächshaus 00B035-00/00-003
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Botrytis cinerea Gewächshaus 00B035-00/00-004
Tomate Botrytis cinerea Gewächshaus 00B035-00/00-005
Zucchini Botrytis cinerea Gewächshaus 00B035-00/00-006
Brombeere Botrytis cinerea Gewächshaus 00B035-00/00-007
Himbeere Botrytis cinerea Gewächshaus 00B035-00/00-008
Erdbeere Botrytis cinerea Gewächshaus 00B035-00/00-009
Brombeere Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/01-001
Himbeere Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/01-002
Heidelbeere Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/01-003
Sauerkirsche Botrytis cinerea, Monilinia fructigena, Monilinia laxa Freiland 00B035-00/01-004
Süßkirsche Botrytis cinerea, Monilinia fructigena, Monilinia laxa Freiland 00B035-00/01-005
Preiselbeere Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/01-006
Schwarze Johannisbeere Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/01-007
Rote Johannisbeere Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/01-008
Weiße Johannisbeere Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/01-010
Erdbeere Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/01-011
Stangenbohne Grauschimmel (Botrytis cinerea) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/02-001
Buschbohne Grauschimmel (Botrytis cinerea) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/02-002
Salate, Endivien Grauschimmel (Botrytis cinerea) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/02-003
Stangenbohne Grauschimmel (Botrytis cinerea) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/02-004
Salate, Endivien Grauschimmel (Botrytis cinerea) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/02-005
Zierpflanzen Botrytis cinerea Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/03-001
Topfpflanzen Botrytis cinerea Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/03-002
Pflaume Monilinia fructigena Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/04-002
Schnittpetersilie, Basilikum-Arten, Kerbel, Thymian, Gemeiner, Rosmarin +2 Botrytis cinerea Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/05-001
Weinrebe Botrytis cinerea Freiland 00B035-00/06-001
Stachelbeere Botrytis cinerea Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/07-001
Zierpflanzen Botrytis cinerea Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/07-002
Pflaume Botrytis cinerea, Monilinia laxa Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B035-00/07-003

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-EEBE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEGE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-14BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFG3 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G3
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.