Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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PROMUNGU

Zulassungsnummer: 00A126-61 Vertriebserweiterung

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
20.08.2021
zugelassen bis
30.11.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14616-00011-H-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Metamitron metamitron 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb

Anwendungen (8)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zuckerrübe, Futterrübe Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten Freiland 00A126-61/00-001
Zuckerrübe, Futterrübe Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten Freiland 00A126-61/00-002
Zuckerrübe, Futterrübe Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten Freiland 00A126-61/00-003
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten Freiland 00A126-61/00-004
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten Freiland 00A126-61/00-005
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten Freiland 00A126-61/00-006
Zuckerrübe, Futterrübe Knöterich-Arten Freiland 00A126-61/00-009
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Knöterich-Arten Freiland 00A126-61/00-012

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-EEGE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMC1 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.