PROMETEUS
Zulassungsnummer: 00A126-60 Vertriebserweiterung
- Formulierung
- Suspensionskonzentrat
- erstmals zugelassen
- 16.07.2019
- zugelassen bis
- 30.11.2027
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- 14616-00011-H-0-SC
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Metamitron | metamitron | 0 GL | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- –
- Vertrieb
- –
Anwendungen (8)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Zuckerrübe, Futterrübe | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten | Freiland | 00A126-60/00-001 |
| Zuckerrübe, Futterrübe | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten | Freiland | 00A126-60/00-002 |
| Zuckerrübe, Futterrübe | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten | Freiland | 00A126-60/00-003 |
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten | Freiland | 00A126-60/00-004 |
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten | Freiland | 00A126-60/00-005 |
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten | Freiland | 00A126-60/00-006 |
| Zuckerrübe, Futterrübe | Knöterich-Arten | Freiland | 00A126-60/00-009 |
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Knöterich-Arten | Freiland | 00A126-60/00-012 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW468 | Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
| SF275-VEAC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |
| SF276-EEGE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| WH951 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. | – | – |
| WMC1 | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1 | – | – |
| SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
| SF245-02 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. | – | – |
| NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. | – | – |
| NW263 | Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. | – | – |
| NW265 | Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
- Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Achtung
Gefahrensymbole
- GHS07
- GHS09
Gefahrenhinweise
- Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- Sehr giftig für Wasserorganismen.
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
- 1.00 - 20.00 LX 22 (11)
Vertriebserweiterungen
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.