Zulassung endet binnen 12 Monaten: 01.08.2027
PROVIDE 10SG
Zulassungsnummer: 006929-60 Vertriebserweiterung
- Formulierung
- Wasserlösliches Granulat
- erstmals zugelassen
- 22.01.2014
- zugelassen bis
- 01.08.2027
- Wirkungsbereich
- Wachstumsregler
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- SCF-30011-W-0-SG
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Gibberelline (GA4/GA7) | Gibberellins (GA4/GA7) | 0 GK | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- SCF
- Vertrieb
- NUD
Anwendungen (2)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Apfel | Minderung der Fruchtberostung, Erhaltung der Qualität | Freiland | 006929-60/00-001 |
| Birne | Förderung des Fruchtansatzes | Freiland | 006929-60/00-002 |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| EB001-2 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SF245-01 | Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
- In der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Behandlung mit Gibberellinen eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen ist.
Vertriebserweiterungen
- Regulex 10 SG (006929-00) Originalmittel
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.