Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

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1.303 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
ST1212 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
ST132 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Be-/Umfüllen des Mittels und bei der Reinigung des Applikationsgerätes. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
ST2202 Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
ST227 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sowie bei Folgearbeiten am Tag der Applikation ist eine Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
ST303 Staub nicht einatmen. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
ST340 Beim manuellen Befüllen des Applikationsgerätes mit dem Mittel ist eine Vollmaske mit Kombinationsfilter A1-P3 (Kennfarbe: braun-weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
ST5001 Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA212 Anwender dürfen nicht mehr als 135 Tonnen Kartoffeln pro Arbeitstag behandeln. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA212-1 Anwender dürfen nicht mehr als 100 Tonnen Kartoffeln pro Arbeitstag behandeln. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA233 Innerhalb der Mühle gelagertes Getreide ist vor der Behandlung gasdicht abzuschließen. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VA234 Nicht gasdicht abgeschlossene Silos und Rohrsysteme sind vor der Behandlung vollständig zu leeren. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VA235 Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Erzeugnisse aus technisch unvermeidbar exponiertem Getreide nicht in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VA236 Die Anwesenheit von Getreide-, Mahl- und Schälmühlerzeugnissen während der Behandlung ist auszuschließen. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VA244 Vorratsgüter dürfen nicht mitbehandelt werden. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VA269-1 Die Anwendung des Mittels in Flächenkulturen muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in der Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA272 Die erstmalige Lüftung des Lagers nach der Behandlung ist bei einer Windgeschwindigkeit von über 2 m/s durchzuführen. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA273-1 Es ist sicherzustellen, dass im Fall eines Kulturverlustes der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung frühestens 4 Monate nach der Anwendung stattfindet. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA278 Die Lagerbehandlung darf nur stattfinden, wenn sich die Entlüftungsöffnungen des Lagergebäudes in einer Höhe von mindestens 5 m befinden. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA279 Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VA281 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, einzuhalten. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA282 Zum Schutz von unbeteiligten Dritten (bystander und residents) muss die Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in der Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA290 Es ist sicherzustellen, dass im Fall eines Kulturverlustes kein Nachbau von Wurzelgemüse (außer Zucker- oder Futterrüben) stattfindet. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA310 Zur Abdeckung des behandelten Bodens dürfen nur gasdichte Folien mit einer Transmissionsrate von kleiner 10 mg pro Quadratmeter und Stunde verwendet werden. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA311 Die Anwendung muss bei einer Bodenfeuchte mit einer Bindungskapazität von 60-70 % erfolgen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VA312 Nach der Behandlung muss der Boden mindestens 5 Wochen lang mit einer gasdichten TIFFolie (Totally Impermeable Film) abgedeckt werden. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text