Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.

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1.303 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
SF278-VEAC Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF278-VEGE Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen nach der Anwendung in Gemüse bis unmittelbar vor der Ernte auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF302 Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzgut sind Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF433 Eine Kohlenstoffdioxidkonzentration von 3000 ppm in angrenzenden Flächen, auf denen sich unbeteiligte Dritte aufhalten können, darf nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch Kontrollmessungen/Monitoring der Kohlenstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft zu bestätigen Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
SF434 Es ist sicherzustellen, dass Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nicht betreten und nach der Einwirkungszeit gründlich gelüftet werden. Behandelte Räume dürfen nach der Belüftung erst betreten werden, wenn die Ethylenkonzentration in Raumluft unterhalb von 1 ppm liegt. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF435 Während der Einwirkzeit und des anschließenden Lüftens ist die Konzentration von Ethylen außerhalb des Lagerraums zu überwachen. Bei Überschreitung einer Konzentration von 1 ppm Ethylen in der Luft ist der Gefahrenbereich zu evakuieren und abzusperren. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF499 Die Originalverpackung darf nur im Freien geöffnet und nach Gebrauchsanweisung angewendet werden. Nach Entnahme des Mittels ist die Originalverpackung wieder ordnungsgemäß zu verschließen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF530 Zum Schutz des Betriebspersonals muss zwischen zwei Behandlungsperioden bzw. Anbauzyklen ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten liegen, in dem keine Anwendung durchgeführt wird. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF533 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst 4 Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF533-1 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst 7 Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF533-2 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst 2 Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF533-5 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst 3 Tage nach der Anwendung wieder betreten werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
SF534 Über die Anwendung sind Aufzeichnungen gemäß "Guter fachlicher Praxis" zu führen. Dabei sind Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Behandlung (Aufwandmenge, Größe der behandelten Fläche, Einrichtung der Sperrzone, Beschilderung, Einhaltung der Sicherheitszone) schriftlich, auch unter Beilage von Fotografien, zu dokumentieren. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF535 Die Anwendung darf nicht durchgeführt werden, wenn die Bodentemperatur in 10 cm Tiefe kleiner als 8 Grad Celsius bzw. größer als 30 Grad Celsius beträgt. Die Umgebungstemperatur darf während der Applikation 40 Grad Celsius nicht übersteigen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF536 Gewächshäuser sind bei der Applikation des Mittels sowie beim Abdecken mit der Folie und beim Entfernen der Folie gut zu belüften. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF539 Für Anwendungen bei Anzucht- und Topferde ist die zu behandelnde Erde zu befeuchten und auf einer festen Unterlage zu verteilen. Die Bodenschichtdicke sollte etwa 10 cm betragen. Für die Applikation ist ein Granulatstreuer zu verwenden. Anschließend ist das Granulat mit einer Bodenfräse einzuarbeiten. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF540 Vor dem Einsatz der Atemschutzgeräte ist gemäß TRGS 400 eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei ist die maximale Tragedauer der Atemschutzgeräte zu ermitteln, die dem Anwender zugemutet werden kann. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist dem Anwender gemäß TRGS 555 mitzuteilen. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF544 Die behandelten Räume/Lager sind mindestens für 8 Stunden nach dem Start der Begasung geschlossen zu halten und hermetisch zu versiegeln Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF546 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen bis 2 Tage nach der letzten Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden können. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF548 Es ist sicherzustellen (z. B. durch das Aufstellen von Warnhinweisen), dass behandelte Flächen/Kulturen für 5 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF553 Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von 25 m von der Grenze des behandelten Gewächshauses bzw. Feldes zu Bereichen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten, einzuhalten. Für die Dauer von 14 Tagen ab Beginn der Behandlung ist eine Sperrzone von 5 m um das Gewächshaus bzw. das Feld einzurichten, die mit Warnschildern zu kennzeichnen ist. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF554 Es dürfen nur Einzelflächen bis 1,1 ha behandelt werden. Zwischen behandelten Flächen ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
SF555-1 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 1 Tag nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Dies gilt nicht, sofern landesspezifische Regelungen existieren, durch die abweichende Betretungsverbote festgelegt werden, die mindestens dem im ersten Satz beschriebenen Umfang entsprechen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
SF555-21 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 21 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Dies gilt nicht, sofern landesspezifische Regelungen existieren, durch die abweichende Betretungsverbote festgelegt werden, die mindestens dem im ersten Satz beschriebenen Umfang entsprechen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
SF555-EE Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen nach der Anwendung und bis einschließlich Ernte nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Dies gilt nicht, sofern landesspezifische Regelungen existieren, durch die abweichende Betretungsverbote festgelegt werden, die mindestens dem im ersten Satz beschriebenen Umfang entsprechen. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text