Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| SS201 | Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Anwendung | 107 | Mittel mit diesem Text |
| NN170 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 105 | Mittel mit diesem Text |
| WMH4 | Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4 | Auflage | Mittel | 104 | Mittel mit diesem Text |
| NW642 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | Auflage | Anwendung | 103 | Mittel mit diesem Text |
| SF1891 | Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | Auflage | Anwendung | 103 | Mittel mit diesem Text |
| WMI3A | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A | Auflage | Mittel | 103 | Mittel mit diesem Text |
| NS660-1 | Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bu | Auflage | Anwendung | 99 | Mittel mit diesem Text |
| NT102-1 | Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlust | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 97 | Mittel mit diesem Text |
| NT103-1 | Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlust | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 97 | Mittel mit diesem Text |
| NT108 | Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderu | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 97 | Mittel mit diesem Text |
| SS703 | Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Anwendung | 96 | Mittel mit diesem Text |
| NW261 | Das Mittel ist fischgiftig. | Auflage | Mittel | 95 | Mittel mit diesem Text |
| NT140 | Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendu | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 93 | Mittel mit diesem Text |
| NZ113 | Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 93 | Mittel mit diesem Text |
| SE126 | Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Anwendung | 92 | Mittel mit diesem Text |
| SF247 | Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden. | Auflage | Anwendung | 92 | Mittel mit diesem Text |
| EO005-2 | SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. | Auflage | Mittel | 91 | Mittel mit diesem Text |
| SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. | Auflage | Anwendung | 91 | Mittel mit diesem Text |
| WMIUN | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt | Auflage | Mittel | 91 | Mittel mit diesem Text |
| WMFUN | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt | Auflage | Mittel | 85 | Mittel mit diesem Text |
| WP710 | Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. | Auflage | Anwendung | 85 | Mittel mit diesem Text |
| NN130 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 84 | Mittel mit diesem Text |
| WW7041 | Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. | Auflage | Anwendung | 84 | Mittel mit diesem Text |
| HS206-1 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln." | Auflage | Anwendung | 83 | Mittel mit diesem Text |
| NN234 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. | Auflage | Anwendung | 83 | Mittel mit diesem Text |