Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

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1.303 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
VH607 Der Gehalt an freiem Hydrazin in den technischen Wirkstoffen Maleinsäurehydrazid-Natriumsalz, -Kaliumsalz oder -Cholinsalz darf 1 mg/kg ausgedrückt als Säureäquivalente nicht überschreiten. Auflage Mittel 12 Mittel mit diesem Text
WMC1 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1 Auflage Mittel 12 Mittel mit diesem Text
WMFM9 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M9 Auflage Mittel 12 Mittel mit diesem Text
WMK3 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3 Auflage Mittel 12 Mittel mit diesem Text
HS120 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS120: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels". Auflage Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
HS2204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels." Auflage Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
NH621-2 Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620-2 aufzuführen. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
NT620-2 Die maximale Gesamtaufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf auf derselben Fläche - mit Ausnahme von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Hopfenbau und im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden. Anwendungsbestimmung Mittel 11 Mittel mit diesem Text
NT667 Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
NT871 Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann. Anwendungsbestimmung Mittel 11 Mittel mit diesem Text
SF1471 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
SF275-14OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
SF275-21AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
SF275-EEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
SF521 Nach der Behandlung/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen/Lagern diese gründlich lüften. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
SS203 Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Auflage Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
SS229 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen. Anwendungsbestimmung Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
ST1271 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
VA264 Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. Auflage Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
VH301-1 Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 6 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
VH615 Im technischen Wirkstoff Chlormequatchlorid dürfen die Maximalgehalte der Verunreinigungen 1,2-Dichlorethan von 0,1 g/kg und Chlorethen (Vinylchlorid) von 0,5 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse nicht überschritten werden. Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text
VV215 Behandelten Grünraps nicht verfüttern. Auflage Anwendung 11 Mittel mit diesem Text
WMFF9 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F9 Auflage Mittel 11 Mittel mit diesem Text