Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.

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1.303 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Auflage Mittel 15 Mittel mit diesem Text
NG352 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. Anwendungsbestimmung Mittel 15 Mittel mit diesem Text
NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Hinweis Mittel 15 Mittel mit diesem Text
NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. Auflage Anwendung 15 Mittel mit diesem Text
SB121 Die in den Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner genannten Kennzeichnungsauflagen und Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz sind zu berücksichtigen. Auflage Anwendung 15 Mittel mit diesem Text
SF153 Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. Auflage Anwendung 15 Mittel mit diesem Text
SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 15 Mittel mit diesem Text
SS204 Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Auflage Mittel 15 Mittel mit diesem Text
WMI28 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28 Auflage Mittel 15 Mittel mit diesem Text
NH679 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." Auflage Anwendung 14 Mittel mit diesem Text
NH681-3 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen. Anwendungsbestimmung Anwendung 14 Mittel mit diesem Text
NH684 Auf Packungen mit behandeltem Saatgut ist die im Rahmen der Zulassung festgelegte maximal zulässige Aussaatstärke pro Hektar anzugeben. Bei einer Kombination mehrerer Saatgutbehandlungsmittel ist die niedrigste zulässige Aussaatstärke maßgeblich. Auflage Anwendung 14 Mittel mit diesem Text
NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Auflage Mittel 14 Mittel mit diesem Text
SF243 Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. Auflage Anwendung 14 Mittel mit diesem Text
SF275-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 14 Mittel mit diesem Text
SF641 Beim Reinigen der Beizanlage sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 14 Mittel mit diesem Text
VA302 Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. Auflage Anwendung 14 Mittel mit diesem Text
VH334 Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D. Auflage Mittel 14 Mittel mit diesem Text
VV835 Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. Auflage Anwendung 14 Mittel mit diesem Text
WMFBM02 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02 Auflage Mittel 14 Mittel mit diesem Text
WMFF4 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F4 Auflage Mittel 14 Mittel mit diesem Text
WMH3 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3 Auflage Mittel 14 Mittel mit diesem Text
WMI11 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11 Auflage Mittel 14 Mittel mit diesem Text
WP720 Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. Auflage Anwendung 14 Mittel mit diesem Text
NG300 In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten. Anwendungsbestimmung Anwendung 13 Mittel mit diesem Text