Neudosan Obst-& GemüseSchädlingsFrei
Anwendungs-Nummer: 034207-61/03-004
- Kulturen
- Hopfen
- Schaderreger
- Spinnmilben
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Akarizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 32 – 79
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 5
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 01.12.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| BC37 | 30 LH | 750 – 1.500 LH |
| BC55 | 36 LH | 900 – 1.800 LH |
| BC56 | 40 LH | 1.500 – 2.000 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Hopfen | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Bemerkungen
- AT1031
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW607-1 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgende | – | – |
| NW706 | Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab | – | – |