Roundup AC Konzentrat
Anwendungs-Nummer: 008529-62/02-001
- Kulturen
- Zierpflanzen
- Schaderreger
- Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 4
- zugelassen bis
- 01.12.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 2,25 CQ | 20 – 50 CQ |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zierpflanzen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- Frühjahr bis Herbst
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
Bemerkungen
- AT0050
- AT1261
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| WW730 | Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. | – | – |
| WH9161 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |