Proman
Anwendungs-Nummer: 007932-00/01-001
- Kulturen
- Feldsalat
- Schaderreger
- Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Kletten-Labkraut
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 31.05.2028
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 1 LH | 200 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Feldsalat | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach der Saat
- vor dem Auflaufen
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| VN231 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Getreide frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. | – | – |
| VN241 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse, Kopfkohlen und Blattkohlen frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. | – | – |
| VN242 | Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. | – | – |