Profi Goldbeet 700 SC
Anwendungs-Nummer: 006470-60/03-004
- Kulturen
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
- Schaderreger
- Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Kletten-Labkraut, ausgenommen: Knöterich-Arten
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Erläuterung zur Kultur
- KSAXX
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 3
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 30.11.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| ZTP1 | 2 LH | 200 – 400 LH |
| ZTP2 | 1,5 LH | 200 – 400 LH |
| ZTP3 | 1,5 LH | 200 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- vor dem Auflaufen (1. Behandlung)
- nach dem Auflaufen (2. Behandlung)
- nach dem Auflaufen (3. Behandlung)
Bemerkungen
- AT2313
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| NG404 | Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab | – | – |